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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen

für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.
Erarbeitet von der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und dem Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs.

Ausgabe September 2016


1. Geltung
1.1.Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2.Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.cartec-saalfelden.at). Diese wird auch den Kunden zugestellt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.


3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise, Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung
finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.


4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.


5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt
worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 5,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.


6. Zurückbehaltung des Kfz
6.1. Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu.
6.2. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.


7. Bonitätsprüfung
7.1. Der Kunde / der ausländische Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.


8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).


9. Leistungsausführung
9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.


10. Leistungsfristen und Termine
10.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
10.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
10.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.


11. Beschränkung des Leistungsumfanges
11.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B. Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
11.2. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich.
11.3. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.


12. Probefahrten
12.1. Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a).


13. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung
13.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen.
13.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
13.3. Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.


14. Altteile
14.1. ERSETZTE ALTTEILE (NICHT MEHR ZU VERWENDEN) - AUSGENOMMEN TAUSCHTEILE (WIEDERVERWENDBAR) - SIND VON UNS BIS ZUR ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AUFZUBEWAHREN. DER KUNDE KANN DEREN HERAUSGABE VERLANGEN. DANACH SIND WIR ZUR ENTSORGUNG BERECHTIGT UND DER KUNDE HAT ALLFÄLLIGE ENTSORGUNGSKOSTEN GESONDERT ZU TRAGEN.


15. Tauschaggregate
15.1. Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.


16. Abstellung von Fahrzeugen
16.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.
16.2. Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.


17. Gefahrtragung
17.1. AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER.
17.2. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UNTERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN.
17.3. FÜR DEN GEFAHRENÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE AN DEN VERBRAUCHER).


18. Annahmeverzug
18.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
18.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.


19. Eigentumsvorbehalt
19.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
19.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
19.3. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
19.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
19.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
19.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.


20. Gewährleistung
20.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.
20.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, ½ Jahr für Tauschaggregate und –teile.
20.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
20.4. Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
20.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
20.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
20.7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
20.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
20.9. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich,nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
20.10. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
20.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
20.12. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
20.13. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
20.14. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand in unseren Betrieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.
20.15. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
20.16. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.


21. Haftung
21.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
21.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
21.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
21.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
21.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
21.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung
oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
21.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).


22. Datenschutz / -verlust
22.1. Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten.
22.2. Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reisedaten) verloren gehen.
22.3. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.


23. Salvatorische Klausel
23.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
23.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.


24. Allgemeines
24.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge.
24.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
24.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
24.4. Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.
24.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

 

Partner & Links

 

CarTec Saalfelden

A-5760 Saalfelden, Otto-Gruber Straße 7
Phone.: +43 6582 71000
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
cartec-saalfelden.at


ATP Auto-Teile-Partner e. Gen.

A-3300 Amstetten, Mitterfeldstr. 7
Phone: 07472 / 67666 - 9000, Fax: 07472 / 67666 - 9100
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
www.atp.at


Profiservice-Werkstatt

Auto-Teile-Partner e. Gen.,
A-3300 Amstetten, Mitterfeldstr. 7
Phone: 07472/67666 -9000, Fax: 07472/67666 -9100
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
www.profiservice.at

Information obligation according to §5 E-Commerce Law (ECG),
§14 Corporate Code or §63 Trade Regulations
and Disclosure Obligation according to §25 Media Act

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Taxi 6620 Saalbach - Sezer Türkmen
Glemmtaler Landesstraße 685, 5753 Saalbach  (Austria)
Tel: +43 6541 6620
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Legal form: Sole proprietorship
UID: ATU71601769
Professional group: Taxigewerbe
Authority in accordance with ECG: Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Company register court: Landesgericht Salzburg

 

WEB DESIGN & CONCEPTION

NILL - GRAFIK WERBUNG INTERNET
www.nill.at


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Important information about the online offer

Note EU mediation

The European Commission offers the possibility for online dispute resolution on one of their powered platform (so-called. "ODR platform"). The OS platform can serve as a focal point for the extra-judicial settlement of disputes arising from online sales contracts or service contracts. This platform can be reached http://ec.europa.eu/consumers/odr via the external link.

Gender equality

For the purposes of the readability of the website or in texts on the supervised social channels, either selected male or female form of personal names. This implies no discrimination of the opposite sex. For example, by visitors or employees is spoken, visitors and staff are of course just meant. All information and content related to women and men alike.

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About us

The 6620 fleet currently consists of 12 vehicles. Every year the vehicles are checked and brought up to date. Because: Safety first!

Yours Taxi 6620 Saalbach team

 

Our services

Events

Events

Event Management

Maybe you are planning a mega event for your customers?  You have thought of everything: culinary enjoyment, good music, a fantastic entertainment programme, premises.  However:

How will your guests get to their hotels from the airport?  How will they get back from organised events to their hotels?
How do you organise the transfer of hundreds of guests to and from tobogganing, sleigh rides, and après ski?

We can help you organise your event with our years of experience as well as our expert team from the initial planning to the final accomplishment!

 

A reference to our years of experience:

Saalbach-Hinterglemm

We are working alongside the Tourist Office of Saalbach-Hinterglemm: the yearly events of the Biker Mania, Royal Air Force, British Police and many others.


UBSV-Glemmtal

We are organising the shuttles for the EBHC and Snow Mobile in Saalbach Hinterglemm.


Snow-Mobile

Airport Transfer

Airport Transfer

Wether it be the Airport or the Train Station...

... our Chauffeurs will greet you directly at the airport terminal or train station and transport you safe and sound to your hotel.

On the day of departure, you will picked up by Taxi 6620 Saalbach and are able to enjoy your journey stress free.

We of course also accept payment by Credit Card – please state at time of booking whatever you prefer, either pay the driver or you pay at the actual time you book.

It would be our pleasure to also fullfil any individual wishes you may have, whether you require a children’s seat or perhaps have a special package such as a mountain bike – we will always endeavour to resolve the matter.

You send us your arrival and departure details, along with the number of passengers – we will provide you with an offer without obligation for your tailor made transfer.

Excursions

Trips & Tours

Tours

We can bring you to the most beautiful places in and around Saalbach-Hinterglemm.
Our excursions take you to the highest waterfall in Europe, the Krimml Waterfalls, to the city of Salzburg and the house where Mozart was born, Hellbrunn Palace and the Salzburg fortress. Also on offer: Berchtesgaden, the Königssee and St Bartholomä, along the Großglockner Hochalpenstraße to Austria’s highest mountain, Swarovsky Crystal Word, the “Ice Caves” in Werfen or to South Tyrol and the Dolomites... Our drivers assist you in having an unforgettable day with interesting titbits of information about the region.

For your individual excursion programme, we are happy to assist with your enquiries over the telephone.

 


Trips

Salzburg

Enjoy Mozart‘s city of Salzburg with it‘s world renown shopping street ‚Getreidegasse‘ - the city centre offers history galore, including the Salzburger Cathedral, monastary of St Peter, the high fortress of Salzburg, the ‚Stiegl‘ brewery, the Mirabell palace and famous Mirabell gardens, Hellbrunn palace and the water gardens . .

1 day Salzburg with sightseeing

 


Großglockner 

The Großglockner high alpine road leads you to the highest mountain in Austria. The road which stretches for 48 km incorporates 36 hairpin bends and is set against a backdrop of natural beauty. You will traverse across a landscape of blooming mountain pastures, fragrant woodlands, craggy rocks and onto the ice of the glacier at the ‚Kaiser-Franz-Josefs‘ heights! On the full day excursion, we also take you to the town of ‚Heiligenblut“.

1/2 day Großglockner Edelweißspitze
1 day Großglockner with Heiligenblut

 


Kristallwelten / Innsbruck 

Enjoy the Swarovsky crystal world. Let the spouting water bring out your inner magic and the wonderful lighting awaken your fantasy. Then onto the city of glass ‚Rattenberg‘. The historical town with it‘s narrow streets and colourful facades, towers dates back to the middle ages. We also look forward to taking you to Innsbruck and the „Golden Roof“ directy in the centre of the gothic old town.

1 day Kristallwelten Innsbruck + Swarovski

 


Kaprun / Zell am See

The first soil was turned on the Kapruner high mountain reservoir in 1938. 1955 saw the Marshall plan fi nance the power plant into the fi nal stages. The dam walls of the Mooser and Drossen frame the Mooserboden reservoir at an altitude 2.040 of metres. A panoramic journey by bus and an open air lift bring you to the this century old construction. To complete the excursion, a wander through the enchanting alpine town of Zell am See.

1 day Kaprun Kitzsteinhorn + Krimmler Wasserwelt

 


Königssee / Berchtesgaden 

Berchtesgaden invites you to investigate the beauty of the National Park, including the Königssee, the cleanest lake in Germany and it‘s island of St. Bartholomä. Over the stunning ‚Kehlsteinstraße‘ to the ostentatious elevator which takes you to the mountain restaurant of the „Eagle’s Nest“ where one can enjoy breathtaking panoramic views.

1 day Berchtesgaden, Königssee, Adlerhorst

 


Dachstein / St. Gilgen / St. Wolfgang 

Enjoy the spectacular viewing platform of the „5 fi ngers“, the absolute high point of a hiker’s paradise of the ‚Krippenstein‘ plateau. Then we travel further into the Salzkammergut and along the shores of the Wolfgangsee to the town of St. Gilgen (the birthplace of Mozart‘s mother Anna Maria) and St Wolfgang of the legendary ‚White Horse‘ operetta.

 


Mittersill / Kitzbühel / St. Johann / PillerseeTal 

Through the Salzach valley and onto the new National Park centre of the Hohe Tauern in Mittersill and onto the mountain pass ‚Pass Thurn‘ into the province of Tirol and the world famous town of Kitzbühel (home to Hahnenkamm ski race). The return journey takes us through the romantic Pillersee valley and back into the province of Salzburg.

 


Hochkönig / Arthurhaus

Travel with our minibus to the ‚Arthurhaus‘ and then by foot around the imposing ‚Hochkönigmassives‘ surroundings. At the alpine dairy the bio milk of the alpine cows is processed into cheese. The two marmots ‚Manfred‘ & ‚Fraufred‘ look forward to your visit!

 


Themen - Tour

Gold washing in Rauris, a visit to the Summer toboggan run in Saalfelden, or a visit to the largest ice caves in the world – ‚Eisriesenwelt in Werfen‘ – or a special excursion for those with a sweet tooth, we can plan together an individual tailormade excursion.

 


Erlebnis - Tour 

Get to know a different side of Saalbach Hinterglemm and our „Pinzgauer“! Enjoy with us the many different culinary delights our cosy huts have to offer in the valley of games. A day of adventure and pure enjoyment await you!

Tours Inquiry

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Philosophie

Competence means expert knowledge – founded in 1987, Taxi 6620 Saalbach can hark back to a decades of experience as a leading service enterprise. As a family organised business the training which takes place on a yearly basis for our drivers, is very important, as is the friendly treatment of our guests, excellent local knowledge and a command of the English language are basic prerequisites! The well balanced team offers their services for large and small events alike, a top service for our clients. – we are constantly striving to widen our range of services, and are open to your innovations and progress. To satisfy our customers – that’s our goal.

 

Yours Taxi 6620 Saalbach team.